Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Vergütung der steuerlichen Tätigkeit

Alles hat seinen Preis! - Unsere Honorargestaltung ist fair!

Wir werden oft gefragt: "Was kostet uns das bei Ihnen?"

Die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen eines Steuerberaters auf dem Gebiet der Vorbehaltsleistungen bzw. originären gesetzlichen Aufgaben richtet sich nach der vom Bundesministerium der Finanzen erlassenen Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV).

An diese Vergütungsverordnung ist jeder Steuerberater beim Erstellen der Rechnung gebunden. Da noch weitere, verschiedenste Faktoren die letztendliche Höhe des Honorars beeinflussen, kann an dieser Stelle keine generelle Aussage getroffen und daher auch nicht versprochen werden.

 

Grundsätzlich richtet sich das Honorar für Steuererklärungen und Buchhaltungen nach den sogenannten Gegenstandswerten, welche aus entsprechenden Tabellen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) kalkuliert werden. Maßgebend hierfür ist die Festlegung eines Zehntelsatzes durch den Steuerberater. Dieser ist abhängig vom Umfang, Schwierigkeitsgrad und Arbeitsaufwand der übertragenen Tätigkeit.

Üblicherweise orientieren wir uns an der Mittelgebühr. 

Aber es gibt auch Tätigkeiten, wo keine Gegenstandswerte für die Berechnung zugrundegelegt werden können. In diesem Fall wird ein Stundensatz zugrundegelegt, welcher bei einem vorherigen gemeinsamen Gespräch vereinbart wird und sich ebenfalls an den Vorgaben der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) orientiert.

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?